Welttag des Buches und des Urheberrechts

Veröffentlicht in: Bücher, Kulturelles, Meinung | 1

23.4. – Welttag des Urheberrechts

Seit 18 Jahren gibt es den Welttag des Buches – und des Urheberrechts! Der erste Teil dieses Datums – 23. April; also morgen – ist vielen bekannt. Doch der zweite gerät oft in Vergessenheit. Dabei ist geistge Tätigkeit mit ihren Folgen in unserer Gesellschaft allgegenwärtig:

  • Musik,
  • Filme,
  • Zeitungen,
  • Bücher

das alles können Sie bequem auf kleinen silbernen Scheiben oder einem USB-Stick mit sich herumtragen und überall einsetzen. Abspielgeräte gibt es großer Fülle – Pads und Pods und Phones und was weiß ich … Alle sind multifunktional und leicht zu bedienen; mal etwas geshared, das ist schnell passiert. Und das Urheberrecht? Da gerät dann schon mal in Vergessenheit oder ist gar nicht als Problem präsent.

Hier ist jetzt nicht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) gemeint, über das im Februar und März so heftig debattiert wurde (dazu können Sie sich hier am Ende des Artikels noch mal die Lesevorschläge anschauen), sondern das Urheberrecht an literarischen oder anderen künstlerischen Werken.

Das Urheberrecht schützt „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ – das sind unter anderem Literatur, Musik, Tanz und Theater, bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Film, aber auch Computerprogramme, Karten, Pläne und Diagramme. Werke müssen zwar eine bestimmte Originalität erreichen, um geschützt zu werden. Da aber die Anforderungen sehr gering sind, sind die meisten kreativen Gestaltungen urheberrechtlich geschützt. Die Folge ist, dass der Urheber entscheiden darf, ob und wie er sein Werk veröffentlicht oder aufführt; er oder sie darf bestimmen, wie das Werk kopiert, verbreitet, gesendet, online gestellt oder anders öffentlich wiedergegeben wird. (bpb)

Was und wie verdienen Autorinnen & Co denn so?

Leider ist es ja so, dass z. B. das Bücherschreiben gar kein so einträgliches Geschäft für die Autorinnen ist, wie man als Außenstehender anzunehmen geneigt ist (wissenschaftliches Schreiben lasse ich jetzt mal außen vor – das ist eine ganz eigene Baustelle!). Vom Ladenpreis gibt es nur ein paar Prozent – Wikipedia spricht von 5 oder 6 % vom Nettoladenpreis.

Ein normales Taschenbuch kostet zwischen 7 und 13 € brutto – davon gehen 7 % runter, nämlich die Umsatzsteuer, und von dem Preis gibt es dann 5 % oder 6 % für Autorin Normalo: Und das ergibt, na? Winzbeträge! Im Centbereich pro verkauftem Buch. Da müssen selbst  bei einem Verkaufspreis von 13 € schon mehrere tausend Exemplare verkauft werden, bevor Sie ein „normales Monatsgehalt“ einstreichen können. Und das gibt’s dann auch nur kleckerweise, weil die vielen Exemplare ja nicht auf einmal gekauft werden, sondern im Laufe der Zeit – manchmal über Jahre hinweg. Und Vorschüsse bekommen auch nicht alle Autorinnen sofort.

Lesefutter analog by_Lupo_pixelio.de
Lesefutter analog
by_Lupo_pixelio.de

Für Musik gilt das Gleiche. Wer darstellende Kunst verkauft, hat zwar im Einzelfall mehr Geld direkt – aber Bilder, Skulpturen und anderes ist nun mal kein Massengeschäft …

Deshalb gibt es das Urheberrecht. Damit Menschen, die Bücher schreiben, Musik komponieren, Bücher übersetzen und andere „brotlose“ Künste treiben, von ihrer Arbeit auch was haben (es gibt genügend, die Schreiben oder andere Kunst als Nebenerwerb betreiben müssen, weil es zum Leben sonst nicht langt).

VG Wort und GEMA bieten zusätzlich Einnahmen an – sie schütten an ihre Mitglieder Geld aus, das für die Nutzung ihrer Werke an diese Institutionen gezahlt wird:

  • Buchausleihe in Bibliotheken,
  • Lesungen,
  • Konzerte,
  • Rundfunk- und Fernsehbeiträge.

Auch ich muss bspw. bei meinen Lesungen an die VG Wort einen gewissen Betrag zahlen, wenn ich Texte von Autorinnen lese, deren Werke noch geschützt sind.

Was hat sich durch Internet und Digitalisierung geändert?

Bücher verleihen – das tun nicht nur Bibliotheken. Das ist auch im privaten Bereich gängige Praxis. Ebenso das Kopieren von CDs – so wie früher bei Kassetten (so sahen die aus … *nostalgiemodus*). So lange das im Rahmen privater Nutzung bleibt (fünf bis sieben Kopien) ist das legal (im Gesetzestext steht dazu:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, (UrhG)

Wichtig: Geld verdienen ist mit solchen im privaten Rahmen hergestellten Kopien verboten! Die dem oben zitieren Abschnitt folgenden Absätze des Paragraphen falten die Regelungen noch weiter aus.

Digitalisierte Werke lassen sich leicht und ohne Qualitätsverlust massenhaft vervielfältigen. Zudem ist es möglich, wenn die digitalen Zeichen erst einmal auf dem eigenen Rechner sind, diese zu bearbeiten. Damit wird dem ursprünglichen Schöpfer das Verfügungsrecht über sein Werk entzogen. Deshalb ist das nicht erlaubt. Stellen Sie sich mal vor, jemand gestalte ein Foto von Ihnen nach eigenem – und in Ihren Augen geschmacklosem! – Gusto um; statt der romantischen Urlaubserinnerung ist dann z. B. eine Schlacht(en)szene zu sehen oder so. Dagegen hätten Sie vermutlich auch was. Und wenn jemand damit Geld verdienen wollte, erst recht. Wer früher seinen Exemplaren künstlerischer Werke etwas hinzufügte, machte das im stillen Kämmerlein, für sich selbst, zeigte es vielleicht ein paar Freunden. Digitalisierung birgt die Möglichkeit, solche Schnurrbärte auf Portraits, Umformulierungen von Romanpassagen oder womit auch immer sich jemand da vergnügt, einem Millionenpublikum zugänglich zu machen (theoretisch zumindest). Kein Wunder also, dass das nicht erlaubt ist. Und verständlich, dass diejenigen eine solche Nutzung ihrer Produkte ablehnen, die mit dem Verkauf des Originals ihre Brötchen verdienen.

Mein Fazit

Der Gedanke ans Urheberrecht sollte noch mehr im Bewusstsein aller verankert sein. Ich selbst bemühe mich, möglichst alle Regeln einzuhalten – im Eifer des Lesens und Rezensierens geht mir da aber auch schon mal was durch, wie z. B. die Erwähnung von Übersetzerinnen bei der Rezension ausländischer Bücher. Noch mal Dank an Christiane Bergfeld, die mich in einem Kommentar zu einer Rezension darauf aufmerksam gemacht hat. Deshalb meine Bitte: Wenn Sie sich morgen oder irgendwann sonst über den Welttag des Buches unterhalten, erwähnen Sie doch auch mal das Urheberrecht – das gehört zu diesem Tag einfach dazu.

  1. Luchen

    Also, das mit der Nennung von Übersetzern hätte ich jetzt auch nicht gewusst …

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