Ein wichtiger Recherchegrund, wenn Sie Texte anderer z. B. ins Internet stellen wollen, ist das Urheberrecht. Sie wissen sicher, dass eine Autorin seit 70 Jahren tot sein muss, damit ihre Texte ohne weitere Erlaubnis verbreitet werden können. Aber ist Ihnen auch bewusst, dass diese Grenze auch für Übersetzungen gilt?
Warum bei Zitaten aufpassen?
Für meinen Adventskalender in der Kölner Leselust habe ich Texte zu Bücher, Lesen und Artverwandtem gesucht. Eine gute Quelle ist da tatsächlich Wikiquote. Die Regeln sehen vor, dass zu jedem Zitat eine aussagekräftige Belegstelle angegeben werden muss – das ist oft sicherer als die beliebten Zitatensammlungen im Netz, bei denen ein beliebter Spruch mal diesem und mal jener zugewiesen wird.
Doch nicht alles, was ich bei Wikiquote finde, darf ich einfach so auf meine Website stellen. Urheberrechtlich geschützte Texte – aber auch Bilder, Klänge, Musik usw. – müssen zur Veröffentlichung freigegeben werden, entweder von den Urhebern selbst oder von deren Rechtsnachfolgerinnen. Für Autorinnen, die noch leben oder vor maximal 69 Jahre starben – klar.
Übersetzungen unterliegen dem Urheberrecht
Aber ich hatte da so einen schönen Spruch von Marcel Proust. Und der ist ja nun wirklich mehr als 70 Jahre tot. Doch er schrieb auf Französisch – die Übersetzung ins Deutsche sollte es aber schon sein, denn schließlich kann ich nicht erwarten, dass alle, die meinem Blog folgen, Französisch beherrschen. Doch der angegebene Übersetzer ist erst 2010 verstorben – damit hat sich dieses Zitat für meinen Adventskalender erübrigt.
Viele Zitate von nicht-deutschen Autoren werden nichtsdestoweniger munter im Netz verteilt. Das geht auch oft gut, weil z. B. Tolstoi, Voltaire oder Shakespeare bereits zu ihrer Zeit übersetzt wurden, Liegt eine solche Version vor, ist alles paletti. Doch gerade im den letzten Jahren sind einige Neuübersetzungen von Klassikern publiziert worden – die darf ich dann ohne Erlaubnis nicht einfach verwenden. Je nachdem, wofür Sie ein Zitat benötigen – im schulischen Umfeld ist das meist kein Problem -, können Sie beim Verlag oder den Rechtsnachfolgern um Erlaubnis bitten. Das kann dann schon mal was kosten.
Gerade bei Texten aus dem frühen 20. Jahrhundert kann auch bei Erstübersetzungen, die z. B. aufgrund von Nazizeit und Krieg erst später ins Deutsche übertragen wurden, das Urheberrecht noch greifen.
Deshalb: Vergewissern Sie sich, wer die Übersetzung angefertigt hat und checken Sie, ob die Frist von 70 Jahren seit dem Tod dieses Urhebers überschritten ist.
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