Petitionen an Landtag oder Bundestag – Tabelle mit URL

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Petitionen sind im WWW beliebt. Es gibt Organisationen, die dafür Plattformen bieten. „Im Original“ richten sich solche Bitten an die Regierungsebene – also Bundestag, Landtag, Kreistag und Rat. Und nach Artikel 17 des Grundgesetzes haben wir alle das Recht, dort eine Petition zu stellen:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 17

„Volksvertretung“ ist hier das entscheidende Wort. Die meisten davon verfügen über entsprechende Ausschüsse. Dort landen am Ende alle Petitionen, die diesen Namen verdienen.

E-Petitionen bei Landtagen und Bundestag

Ein Teil dieser Eingaben findet noch immer auf Papier statt und das wird dann öffentlichkeitswirksam an die zuständigen Mitglieder der Volksvertretung übergeben. Ein anderer Teil findet im Netz statt. Die Volksvertretungen (ich mag das Wort; ich hör aber gleich wieder auf damit 😉 ) auf den verschiedenen Ebenen bieten z. T. auch Online-Petitionsmöglichkeiten. Hier kommt die Liste mit den Links zu den Landtags- und Bundestags-Formularen:

Parlament URL
Abgeordnetenhaus Berlin https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Petitionen/Online-Petition-Formular
Landtag Brandenburg https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/landtag/mitgestalten/Petition/index
Landtag Sachsen-Anhalt https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/mitgestalten/petition/online-petition/
Hessischer Landtag https://hessischer-landtag.de/content/formular-online-petition
Niedersächsischer Landtag https://www.landtag-niedersachsen.de/online_petition/
Landtag NRW https://www.landtag.nrw.de/home/petitionen/online-petition.html
Bremische Bürgerschaft https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsform
Hamburgische Bürgerschaft https://www.hamburgische-buergerschaft.de/online-eingabe/
Landtag Schleswig-Holstein http://www.landtag.ltsh.de/petitionen/online-petition
Landtag des Saarlandes https://www.landtag-saar.de/petitionen/online-petition/
Landtag Mecklenburg-Vorpommern https://www.petition.landtag-mv.de/petition/elektronisch-uebermittelte-petition/
Landtag Rheinland-Pfalz https://formular.diebuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/e9d/e9d60c14-a450-fa21-ccea-97c6fcb2c451&uTem=c6a2ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510
Thüringer Landtag Registrieren für Petition: https://petitionen.thueringer-landtag.de/users/sign_up?back=%2Fpetitions%2Fnew
Anmelden für Petition: https://petitionen.thueringer-landtag.de/users/anmelden?back=%2Fpetitions%2Fnew
Sächsischer Landtag https://www.landtag.sachsen.de/de/mitgestalten/petition/onlinepetition.cshtml
Bayerischer Landtag https://www.bayern.landtag.de/info-service/petitionen/petition-online-einreichen/
Landtag von Baden-Württemberg https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/petitionen/online-petition.html
Bundestag https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html
Europaparlament Registrieren für Petiport: https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/registration/register#registerFrm
Anmelden für neue Petition: https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/registration/register
Ein Beispiel für Petitionen aus den 70er Jahren in Deutschland. Mneschn vor Tischen, die zettel unterschreiben
So sahen Unterschriftensammlungen in analogen Zeiten aus. Ruesterstaude (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Unterschriftensammlung.JPG), „Unterschriftensammlung“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

In Städten und Kreisen

Auf kommunaler Ebene ist das naturgemäß etwas unübersichtlicher. Nicht jeder Rat oder Kreistag hat einen solchen Ausschuss.

Deshalb ist die Liste unvollständig. In einigen Kommunen heißt es auch nicht „Petitionsausschuss“, sondern z. B. „Ausschuss Anregungen und Beschwerden“. Petitionen können auch „Bürgerbegehren“ heißen. Und die Möglichkeit, für Online-Petitionen gibt es keineswegs überall. Ein paar hab ich gefunden:

Stadt URL
Magdeburg https://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/e-Petition
Dresden https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/buergebeteiligung/epetition.php
Leipzig https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/petition/online-petition/
Chemnitz Registrieren für Forum der Stadt, inkl. Petitionsforum: https://forum.chemnitz.de/ucp.php?mode=register Anmelden einer Petition bei „neue Petition“: https://forum.chemnitz.de/viewforum.php?f=6

Wenn Sie sich also auf kommunaler oder Kreisebene einbringen wollen, mit Vorschlägen oder Kritik, schauen Sie sich auf den Seiten der Stadt oder des Kreises um. Mit den Begriffen von oben werden Sie dann Ihre Ansprechpartnerinnen finden.

Warum es sinnvoll sein kann, sich direkt an das zuständige Parlament zu wenden

Die Online-Petitionsplattformen sind schnell und hipp – aber sie sind nicht immer das richtige Mittel. Die Schnelligkeit ist nämlich v. a. in Sachen Öffentlichkeit bedeutsam. Bei der letztgültigen Einreichung und Bearbeitung spielt das dann keine so große Rolle mehr. Denn auch openpetition.de, change.org und wie sie alle heißen, müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Parlaments erfüllen. Das stellt z. B. openpetition.de auf der Plattform auch klar (aber wer liest das schon …):

Der Unterschied besteht darin, dass ePetitionen zuerst beim Bundestag eingereicht werden und dann die Zeichnungsfrist beginnt, wohingegen bei openPetition erst die Zeichnungsfrist läuft und dann im Anschluss die Unterschriften als Sammelpetition schriftlich beim Bundestag eingereicht werden. Nach einer Entscheidung der Abgeordneten des Bundestags-Petitionsausschusses von 2011 werden auf openPetition gesammelte Online-Unterschriften nicht für die Berechnung des Anhörungs-Quorums anerkannt. Das heißt, wer auf openPetition mehr als 50.000 Unterschriften sammelt, bekommt nicht automatisch eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss.

openpetition.de

Bei anderen Petitionsplattformen ist der eigentliche Akt der Petition an ein Parlament oder einen Ausschuss der nächste Schritt, der mit der Plattform letztlich nichts mehr zu tun hat. Die Popularität der Plattformen erzeugt also Öffentlichkeit und bringt dann auch Unterstützung in Form von Unterschriften. Doch die Umsetzung nach dem Gesetz, die ist dann ein Extra-Aufwand.

Der Einwand gegen Petitionen auf Parlamentsseiten lautet, das Quroum sei oft nicht zu erreichen. Ja, aber wenn die Masse an Unterschriften bei openpetition usw. nicht angerechnet wird? Was bringt es dann? Ich halte es für sinnvoller, sich direkt an die zu wenden, die die Entscheidungen treffen müssen. Und je mehr dann den Weg der parlamentarischen Angebote wählen, desto bekannter werden sie und desto höher werden auch hier die Zahlen. Ich zeichne nur dort.

Der Auslöser für den Artikel:

Meine Quellen:

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