Also zumindest, was die Sondersammelgebiete in Stadtbüchereien betrifft. Ja, zumindest in NRW gab es bis 2009 ein Förderprogramm für Sondersammelgebiete (SSG) in öffentlichen Bibliotheken; „kommunale SSG“ hieß das.
Als ich letzte Woche über die SSG der wissenschaftliche Bibliotheken schrieb, erinnerte ich mich, dass mir davon in meinem Schulpraktikum Anfang der 80er in meiner Heimatbibliothek erzählt wurde. „Meine“ Bibliothek hatte Religion als SSG. Die Stadtbibliothek hier in Köln hatte Pädagogik. Selbst damals, in grauer Vorzeit 😉 und ohne mein heutiges Hintergrundwissen, erschien mir das Prinzip sinnvoll. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass es für die gesamte BRD galt. Da hab ich mich geirrt. Gut, wenn man Kontakte zu ehemaligen Kolleginnen hält, die Auskunft geben können.
2006 wurde noch der 50. Geburtstag dieser Initiative gefeiert. Dabei war schon 2005 vom drohenden Aus die Rede, wurden die Mittel erst gestrichen und dann wieder auf 50% „angehoben“ … Nachzulesen im Jahresbericht 2006 der Stadtbüchereien in Düsseldorf.
Grund für die Einrichtung der SSG in den Großstadtbibliotheken war die fehlende Landesbibliothek in NRW- deshalb sollten mit Landesmitteln die Großstädte in die Lage versetzt werden, wissenschaftliche Literatur vozuhalten, soweit sie für Nutzerinnen und Nutzer von Stadtbibliotheken relevant waren. So sollte auch der Leihverkehr der Wissenschaftlichen Bibliotheken entlastet werden. NRW hatte zu dem Zeitpunkt vier Hochschulbibliotheken – diese Ausgangssituation hat sich imLaufe der Zeit sehr verändert; es sind nunmehr rund 30. Und eine Landesbibliothek gibt es auch.
1981 war das Programm noch unumstritten, wie ein Blick in ein Buch über Bibliothekspolitik in Nordrhein-Westfalen von Alois Klotzbücher zeigt. Schon 1998 wurde im Landtag beschlossen, öffentliche Bibliotheken nur noch projektbezogen zu fördern. Es war also ein ständiges Auf und Ab – spätestens nachdem die freiwilligen Leistungen von Land und Kommunen durch die wirtschaftlichen Zeitläufte immer mehr als Verfügungsmasse angesehen wurden.
Die damalige Ministerin Beate Möllers argumentierte 2010 in ProLibris, dass die Kommission die Anfrage nach einem inhaltlich sinnvollen neuen Konzept nicht erfüllt habe – da sich die Grundlagen in der Bibliothekslandschaft in NRW grundlegend geändert hatten, sei eine Fortführung nicht mehr sinnvoll – paraphierasiert hier nachzulesen (S. 29 unten – S. 30). Ihr Artikel endet mit der Bemerkung, dass es von keiner Seite Beschwerden gegen die Einstellung des Programms gegeben habe – weder Träger noch Nutzer noch die Bibliotheken selbst.
Der ZB in Köln merkt man immer noch an, dass Pädagogik ein Schwerpunkt war – die Bandbreite an Titeln ist sehr groß. Vielleicht gibt es solche Auswirkungen ja auch bei Ihrer Bücherei.
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